Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Welche Option ist die Richtige für dich?

Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du deine Tätigkeit ausüben kannst. Es ist wichtig zu wissen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterscheidung

Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu kennen, da spezielle Regelungen für freie Berufe gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Dabei geht es nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr strenge Kriterien erfüllt sein.

Expertentipp

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt auch, wenn die mitwirkenden Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du übst eine leitende Tätigkeit aus, wenn du nicht nur die Arbeitsdurchführung, sondern auch die Organisation bestimmst. Zudem ist es wichtig, grundlegende Fragen zu überwachen und Entscheidungen gemäß festgelegter Richtlinien zu treffen. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.

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